Rauchverbot gekippt: in den Zelten darf geraucht werden

Der Bayerische Landtag hat das Gesetz zum Nichtraucherschutz geändert.

Am vergangenen Mittwoch war es soweit: der Bayerische Landtag stimmte über die Änderungen am Gesundheitsschutzgesetz (GSG) ab und lockerte die strengen Bestimmungen des Gesetzes. Die Änderung war Bestandteil der Koalitionsvereinbarung zwischen CSU und FDP und diese wurde nun umgesetzt.

Demnach darf in Bier- und Weinzelten auf dem Oktoberfest - und natürlich auch auf anderen Volksfesten - weiterhin geraucht werden. Erleichterung auch bei den Klein-Gastronomen: Gaststätten und Kneipen bis 75 Quadratmeter Fläche dürfen sich künftig als Rauchergastbetriebe ausweisen, sofern Jugendlichen der Zutritt verwehrt wird. Größere Gaststätten mit mehr als einem Raum können ab dem 1. August 2009 einen Raucherraum ausweisen, diese Regelung gilt auch für Discotheken.

Doch es regt sich Widerstand gegen die Lockerungen: Die ödp hat schon  50.000 Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu initiieren, das einen strengen Nichtraucherschutz vorsieht. Die Unterschriften werden am Freitag dem bayerischen Innenminister übergeben.

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