Häufige Fragen von Wiesnbesuchern

Darf man im Bierzelt rauchen?

Nein. Seit dem 1. August 2010 ist das Rauchen in Bayern in allen Gaststätten verboten. Dazu werden auch die Bierzelte des Oktoberfests gezählt. Zuwiderhandlung wird mit Bedienungsverweigerung oder gar Rauswurf bestraft. Die Wirte bemühen sich jedoch, Lösungen für die Raucher zu finden, wie man an den neuen Balkonen im Hippodrom oder Augustiner sehen kann.


Darf man in Bayern wirklich nach 2 Maß Bier noch fahren?

Ja, aber natürlich nur U-Bahn, S-Bahn und als Fahrgast mit dem Taxi. Das aktive Steuern eines Fahrzeugs ist in Bayern unter Alkohol (auch zur Wiesnzeit!) selbstverständlich genauso strafbar und gefährlich wie im Rest Deutschlands.
Die Idee von der Fahrtüchtigkeit nach 2 Litern Wiesnbier kam übrigens von Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein.


Wo finde ich eventuell verlorene Gegenstände wieder?

Während der Wiesn-Zeit gibt es ein eigenes Fundbüro auf der Theresienwiese im Servicezentrum hinter dem Schottenhamel. Nach der Wiesn werden die nicht abgeholten Fundstücke auf das Fundbüro der Stadt München in der Oetztaler Straße gebracht.

Darf ich meinen Bierkrug mit nach Hause nehmen?

Nein. Der Krug, in dem das Bier serviert wird ist und bleibt Eigentum des Bierzelts. Maßkrugdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und die Sicherheitsleute haben auch stets ein Auge auf Gäste, die versuchen, den Krug mitzunehmen. Alleine im letzten Jahr wurden 145.000 (!) Krüge vom Ordnungsdienst wieder eingesammelt!
Wer einen Wiesn-Krug für daheim haben möchte, kann ihn an einem der zahlreichen Souvenirstände erstehen oder ihn noch bequemer online auf dem Oktoberfest.de-Shop bestellen.



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 Der Maßkrug gehört dem Zelt und darf nicht mit nach Hause genommen werden., Copyright Oktoberfest.de

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Der Maßkrug gehört dem Zelt und darf nicht mit nach Hause genommen werden.


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