Hohe Priorität beim Servicepersonal
Dass bei dem Test vereinzelte Jugendliche unter 16 Jahren Bier in einigen Festzelten bekommen haben, sei ein unnötiger Fehler, erklärt Wirtesprecher Peter Inselkammer: „Bei jedem Personalbriefing steht der Jugendschutz ganz oben auf der Liste. Alle Servicemitarbeiter werden eindringlich darauf hingewiesen, genau zu kontrollieren, wie alt die Jugendlichen sind.“ Das sei explizit so auch in den Arbeitsverträgen verankert. Ein Vergehen gegen die Auflagen des Jugendschutzes werde üblicherweise mit einer Abmahnung des Servicemitarbeiters geahndet - und im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung.