Oktoberfest - ein Fest der Landeshauptstadt München
Foto: Sebastian Lehner

Die Wiesnwirte stärken den Jugendschutz

Bier unter 16? Oktoberfest-Wirte planen Alters-Kontrollen

Nachdem ein bekannter Radiosender einen Test durchgeführt hat, bei dem Jugendliche unter 16 Jahren in manchen Festzelten Bier bekommen haben, äußern die Wiesnwirte ihr großes Bedauern. Das Thema sei den Wirten ein wichtiges Anliegen - nun stellen sie konkrete Maßnahmen für den Schutz junger Festzeltbesucher gegen Alkoholmissbrauch vor.

Hohe Priorität beim Servicepersonal

Dass bei dem Test vereinzelte Jugendliche unter 16 Jahren Bier in einigen Festzelten bekommen haben, sei ein unnötiger Fehler, erklärt Wirtesprecher Peter Inselkammer: „Bei jedem Personalbriefing steht der Jugendschutz ganz oben auf der Liste. Alle Servicemitarbeiter werden eindringlich darauf hingewiesen, genau zu kontrollieren, wie alt die Jugendlichen sind.“ Das sei explizit so auch in den Arbeitsverträgen verankert. Ein Vergehen gegen die Auflagen des Jugendschutzes werde üblicherweise mit einer Abmahnung des Servicemitarbeiters geahndet - und im Wiederholungsfall sogar mit einer Kündigung.

Wirtesprecher beschließen Maßnahmenpaket

Inselkammer und sein Sprecherkollege Christian Schottenhamel wollen das Testergebnis so nicht stehen lassen. Der Wirtesprecher betont: „Jugendschutz ist uns ein ganz wichtiges Anliegen“. Daher arbeiten die Wirte bereits an verschärften Maßnahmen. Schottenhamel erläutert: „Wir sind in engem Kontakt mit dem Jugendamt und haben intern ein ganzes Bündel an Maßnahmen besprochen, damit unser Personal noch besser aufpasst.“

Was konkret geplant ist

Und wie könnte dieses aussehen? Mit neuen Flyern im Zelt wird zum Beispiel in der Festhalle Schottenhamel künftig noch deutlicher auf den Jugendschutz hingewiesen. Zudem kündigt Inselkammer an: „Um solche Fehler von einzelnen Service-Mitarbeitern zu vermeiden, werden wir jetzt von unserer Seite aus anonyme Kontrollen im Zelt einführen.“ Schließlich

Ab welchem Alter darf man eigentlich ins Bierzelt?

Die Bierzelte auf der Wiesn gelten rechtlich als Gaststätten. Es gilt daher für den Aufenthalt in Bierzelten dasselbe wie für Gaststätten: Unter 16 Jahren ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person gestattet. Der Bierkonsum ist in Bayern ebenfalls erst ab 16 gestattet. Ab 20 Uhr muss man mindestens 16 Jahre alt sein, um sich auf der Festwiese ohne Eltern aufhalten zu dürfen…