Keine Verknüpfung zum Münchner Oktoberfest erlaubt
Den Organisatoren des Dubai-Events wurde durch das Landgericht München I die Verwendung von Bildern und Wordings untersagt, die eine Verknüpfung zum originalen Münchner Oktoberfest suggerieren. Folglich müssen sie nun jeden entsprechenden Bezug zum Münchner Oktoberfest in der Bewerbung ihrer Veranstaltung unterlassen.
Das Gericht hat unter anderem ausdrücklich klargestellt, dass die Organisatoren eines geplanten Herbst-Events in Dubai in rechtswidriger Weise den unzutreffenden Eindruck erweckt haben, das Original-Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Mit der Werbebotschaft "Oktoberfest goes Dubai" zielten die Organisatoren jedoch genau darauf ab. So sollten, insbesondere in Folge der pandemiebedingten Absage der Wiesn in München, Schausteller und Gastronomen angelockt werden. Nach Ansicht der Stadt und des Gerichts haben die Organisatoren dadurch die dem Original entgegengebrachte Wertschätzung in unlauterer Art und Weise für sich zu nutzen versucht.