Veranstalter verwenden die Marke "Oktoberfest" für unlautere Zwecke
Nach eingehender rechtlicher Prüfung hat sich die Stadt München dafür entschieden, mit einer Abmahnung gegen die Veranstalter von "Oktoberfest goes Dubai" vorzugehen. Die Veranstalter sollen den unzutreffenden Eindruck vermeiden, das Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Mit der Bezugnahme auf den Begriff „Oktoberfest“ zielen sie aber genau darauf ab. Die dem Münchner Original entgegengebrachte Wertschätzung wird dadurch in unlauterer Art und Weise genutzt. Dies betrifft die vielfach deutlich intendierte Assoziation mit dem originalen Münchner Oktoberfest, etwa auf der Webseite der Veranstalter, in ihren Werbematerialien oder durch das eigens kreierte Logo.