Oktoberfest - ein Fest der Landeshauptstadt München

München leitet rechtliche Schritte ein

"Oktoberfest goes Dubai": Stadt München geht gegen Veranstalter vor

Medienberichte über eine angebliche Verlegung des Münchner Oktoberfests nach Dubai sorgten Ende April für Aufregung. Die Stadt München geht nun mit einer Abmahnung rechtlich gegen die Veranstalter des Events "Oktoberfest goes Dubai" vor.

Veranstalter verwenden die Marke "Oktoberfest" für unlautere Zwecke

Nach eingehender rechtlicher Prüfung hat sich die Stadt München dafür entschieden, mit einer Abmahnung gegen die Veranstalter von "Oktoberfest goes Dubai" vorzugehen. Die Veranstalter sollen den unzutreffenden Eindruck vermeiden, das Oktoberfest ziehe in diesem Jahr nach Dubai um. Mit der Bezugnahme auf den Begriff „Oktoberfest“ zielen sie aber genau darauf ab. Die dem Münchner Original entgegengebrachte Wertschätzung wird dadurch in unlauterer Art und Weise genutzt. Dies betrifft die vielfach deutlich intendierte Assoziation mit dem originalen Münchner Oktoberfest, etwa auf der Webseite der Veranstalter, in ihren Werbematerialien oder durch das eigens kreierte Logo.

Medienberichte haben angeblichen Umzug der Wiesn nach Dubai aufgegriffen

Die Veranstalter setzen in Bild, Bewegtbild, Text und Aufmachung ihrer Materialien gezielt die Assoziation zur Münchner Wiesn ein und insinuieren damit, das Oktoberfest ziehe im zweiten Jahr seiner Absage nach Dubai um. Der Erfolg dieser Strategie zeigt sich durch die Vielzahl von Artikeln und Beiträgen in allen Medien, die diese beabsichtigte Botschaft in Text und Bewegtbild weitergetragen haben und behaupten, das Münchner Oktoberfest werde 2021 ersatzweise in Dubai veranstaltet oder sei vom Emirat Dubai als Ganzes in die Wüste geholt worden.


Die Stadt verlangt von den Veranstaltern deshalb eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, in der sie sich bereiterklären, künftig mit dem Oktoberfest München für ihr Event nicht mehr zu werben. Dabei stützt sich die Stadt in Abstimmung mit der beauftragten Anwaltskanzlei Pinsent Masons auf einschlägige Vorschriften im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie im Markengesetz (MarkenG).

Baumgärtner: "Das Oktoberfest ist ein über 200 Jahre gepflegtes Kulturgut"

Das Oktoberfest kann wegen der Corona-Pandemie zum zweiten Mal in Folge nicht am angestammten Platz auf der Theresienwiese stattfinden. Diese vom Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und dem Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter am 3. Mai verkündete schwierige Entscheidung hat weitreichende wirtschaftliche Folgen für München.


Der für das Oktoberfest zuständige Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner: „Es ist aus Sicht der Landeshauptstadt München erschreckend, dass Dritte die Absage zum Anlass nehmen, sich selbst zu bereichern, indem sie den weltweiten guten Ruf des Oktoberfests ausnutzen und suggerieren, dass eine Verbindung zwischen dem Original und der Veranstaltung in Dubai bestehe. Es ist daher im öffentlichen Interesse, dass die Stadt gegen solche unlauteren und rechtswidrigen Verhaltensweisen rechtliche Schritte einleitet. Ziel unseres rechtlichen Vorgehens ist es, den weltweit guten Ruf des Münchner Oktoberfestes zu schützen. Das Oktoberfest ist ein über 200 Jahre gepflegtes Kulturgut. Die Stadt veranstaltet dieses unverwechselbare Fest mit hohem finanziellen und organisatorischen Aufwand und wird daher alles dafür tun, um das Oktoberfest als einmalige und ursprünglich Münchner Veranstaltung zu schützen.“