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Verkehrsregeln und Ausleihmöglichkeiten

Mit dem E-Scooter zur Wiesn

Es werden Ausleih- und Abstellverbotszonen eingerichtet. Diese gelten jeweils von 17 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages im erweiterten Umgriff um den Äußeren Sperrring (Hackerbrücke, Hauptbahnhof, Karlsplatz/Stachus, Sendlinger Tor, Kapuzinerplatz, Tumblingerstraße, Alramstraße, Lindwurmstraße, Pfeuferstraße und Ganghoferstraße).
Auch der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollen – häufig auch als E-Scooter bezeichnet – in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen aus.

Menschen sitzen auf der Hackerbrücke
Bildrechte: RAW, Stefan Dohl
E-Scooter und Wiesn sind keine gute Kombination. Ab der Hackerbrücke gilt ab 17 Uhr ein Ausleih- und Abstellverbot.