Infos für den Wiesnbesuch mit Kindern

Sind Kinderwägen und Buggys erlaubt?

Das größte Volksfest der Welt ist nicht nur für Erwachsene ein Highlight, auch Kinder fühlen sich auf der Wiesn wohl. Ein paar Regeln und Tipps gibt’s trotzdem, damit der Wiesnbesuch für die ganze Familie ein tolles Erlebnis wird.

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Buggy, Kinderwagen und die Wickeltasche

Buggys und Kinderwägen sind auf der Festwiese erlaubt, solange es dort noch nicht zu voll ist: Bis 18 Uhr darf man den Nachwuchs bequem übers Oktoberfest kutschieren. Ausnahmen sind die Samstage, sowie der Feiertag, 3. Oktober: An diesen Tagen dürfen Buggys & Co. ganztägig nicht mit auf die Wiesn gebracht werden. Abstellmöglichkeiten für Kinderwägen gibt’s an den Eingängen rund um die Festwiese.

Obacht: Die Maximalmaße der Taschen, die man auf die Wiesn mitnehmen darf, gelten auch für Wickeltaschen, die bis zu drei Liter Volumen haben oder nicht größer als 20 cm x 15 cm x 10 cm sein dürfen.

Mit Kindern ins Bierzelt, ist das erlaubt?

Grundsätzlich: ja! Vormittags und mittags, besonders unter der Woche, spricht auch nichts gegen eine gemütliche Mittagswiesn in einem der großen oder kleinen Zelte. Gerade hier zeigt sich das Oktoberfest von seiner besten Volksfestseite und man kann echte bayerische Gemütlichkeit erleben.

Und so sind die Regelungen: Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch wenn die Eltern dabei sind – nach 20 Uhr nicht mehr in Bierzelten aufhalten, auch nicht auf der Oidn Wiesn. Nach 20 Uhr dürfen sich Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auf der Festwiese aufhalten. Bier darf an Jugendliche ab 16 Jahren ausgeschenkt werden — die Wiesnbedienungen lassen sich hier auch den Ausweis zeigen.

München Tourismus, Jan Saurer
Kinder unter sechs Jahren dürfen sich – auch wenn die Eltern dabei sind – nach 20 Uhr nicht mehr in Bierzelten aufhalten, auch nicht auf der Oidn Wiesn.