Tipps für einen entspannten Wiesn-Besuch mit Kindern
Wer es gern gemütlich hat, der sollte für den Wiesn-Bummel die ruhigeren Tage unter der Woche wählen. Der Vormittag oder der frühe Nachmittag sind ebenfalls für einen Bummel mit Kindern zu empfehlen. Auch bei einer Brotzeit im Bierzelt darf der Nachwuchs dabei sein. Doch auf welche Regeln müssen Erziehungsberechtigte achten? Neben der Oktoberfest-Verordnung und den Hausregeln der Zelte gibt es noch Empfehlungen von Seiten des Jugendschutzes. Grundsätzlich ist es eine Entscheidung der Erziehungsberechtigten, wobei ihre Aufgabe ist, Schaden von ihren Kindern abzuwenden.
- Für den Aufenthalt auf der Festwiese gilt die Oktoberfest-Verordnung: Kinder unter 6 Jahren – auch in Begleitung Erwachsener – dürfen sich nach 20 Uhr nicht mehr in Bierzelten und Gastronomiebetrieben aufhalten, auch nicht mit Erziehungsberechtigten.
- Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren ist die Anwesenheit auf der Festwiese (und somit auch in den Bierzelten) ab 20 Uhr nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Sie dürfen dann auch bis zum Schluss der Wiesn bleiben. (Die 23-Uhr-Regel des Jugendschutzes für Kinder und Jugendliche in Gaststätten gilt somit wegen der strengeren Oktoberfest-Verordnung nicht!)
- Jugendliche ab 16 Jahren dürfen auf dem Festgelände bis zum Schluss auch ohne Erwachsene bleiben, aber in den Zelten (Weinzelt, Käfer) nur bis 24 Uhr